Gerade weil das persönliche Umfeld und die gegebenen Rahmenbedingungen bei unseren Kunden in der Altbausanierung sehr individuell gestaltet werden, sind nach Definition Projekte für uns eine einzigartige Aufgabe, die wir mit Freude als Architekt bei jedem neuen Auftrag bearbeiten. Wir stellen Ihnen hier eine kleine Auswahl an verschiedenen Projekten aus unserem Architekturbüro in den verschiedenen Bereichen Altbausanierung, Neubau oder Umbau kurz vor.
Um einen Neubau, oder in der Altbausanierung einen großen Umbau, durchführen zu dürfen braucht jeder Bauherr einen genehmigten Bauantrag von der Gemeinde (Kommunalrecht) wie z.B. der Stadt Oldenburg. Um den Bauantrag einreichen zu können ist es gesetzlich vorgeschrieben einen Architekten (unterschriftsberechtigte Person) hinzuzuziehen, der Bauantragspläne erstellt. Theoretisch könnten Bauherren bis auf die Bauantragsunterschrift alles selber leisten: Planen, Entwerfen und Konstruieren und den Bau komplett alleine leiten oder durchführen. Jedoch zeigt die Erfahrung, dass es ratsam ist dies nicht zu tun: Es gibt es eine Menge Bauvorschriften, z.B. die DIN Normen wovon es ca. 3000 für den Baubereich sind. Dazu kommt die landesspezifische und kommunale Gesetzeslage, welche ebenfalls im Einzelnen berücksichtigt werden muss. Zu guter Letzt ist der Faktor Mensch zu berücksichtigen, bei Baufirmen sind Bauherren die einzeln privat agieren oft nicht so erst genommen und werden anders behandelt als bei professionell geleiteten Bauprojekten von Architekturbüros.
Bei einem Kauf sind die Bauakten einzusehen, damit wird rechtlich Dokumentiert was alles wann geändert worden ist. Die Bauakte sollte beim Bauherr privat verfügbar sein, ansonsten sind die Bauämter meistens in der Lage diese bereit zu stellen. Bei Schwarzbauten sind diese eben nicht in der Bauakte dokumentiert und mindern somit den Wert des Bauobjektes im Bestand.
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